ARP

Allgemeine Richtlinien Partner ARP

Die vorliegenden Allgemeinen Richtlinien Partner ARP in ihrer jeweils aktuellen Fassung bilden gemeinsam mit den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den gültigen Leistungsbeschreibungen und  Angeboten die Grundlage für die Vereinbarung zwischen – nachfolgend ‚Kooperationspartner‘ genannt – und der vitalvita Akademie grundsätzlich allein vertreten von der  Inhaberin Ariane Nickel oder von ihr bestellten Vertretern im Rahmen der Kooperation – nachfolgend ‚vitalvita‘ genannt.

1. Zustandekommen

Kooperationspartnerschaften bedürfen einer Vereinbarung sowie eines Projektplans und es liegen diese Allgemeinen Richtlinien zugrunde, die ergänzend zu den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vitalvita gelten und auf der Internetpräsenz akademie.vitalvita.de verfügbar sind. 

Soweit sich ‚vitalvita’ zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kooperationspartners.

Vereinbarungen mit ‚vitalvita’ begründen keine Gesellschaft noch ein Arbeitsverhältnis und keinen gesellschaftsähnlichen Zusammenschluss. Kooperationspartner werden die Tätigkeit selbständig durchführen und entsprechend gegenüber Dritten auftreten.

Kooperationspartner haben nicht die Befugnis, im Namen der ‚vitalvita’ Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen einzugehen. Die Art und Weise sowie die zeitliche Einteilung der geschäftlichen Aktivitäten legen Kooperationspartner selbst fest.

2. Leistungen

‚vitalvita’ erbringt ihre Dienstleistungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigte, Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter, Subunternehmer/innen sowie sonstige von ihr ermächtigte Personen bzw. Vertragspartner.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Zusammenarbeit ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste, auf der Grundlage einer schriftlichen Projektdisposition, respektive durch ein für Auftraggeber individuell erteiltes Angebot. Alle Preise gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

‚ vitalvita’ behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, Verbesserungen vorzunehmen, abzulehnen oder einzustellen.

3. Vergütung

Kooperationspartner erhalten im Falle erfolgreicher Beauftragung/Buchung das vereinbarte Honorar bzw. Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird nach Vereinbarung gemeinsam festgelegt. Es wird eine Vergütung bezogen auf das Nettoauftragsvolumen der vergütungsfähigen Leistungen gewährt abzüglich Fremdkosten zu Selbstkosten. Eine erfolgreiche Beauftragung/Buchung liegt vor, wenn ‚vitalvita’ einen Auftrag ausführt und von Kunden vergütet erhält.

Affiliate-Provisionen aus Umsätzen werden grundsätzlich als Fremdkosten zu Selbstkosten in Abzug gebracht und betreffen nicht einen vereinbarten prozentualen Revenue-Share-Schlüssel. Jede Art der Vergütung ist zahlbar nach Zahlungseingang durch die Kunden und Erbringung der Leistung; zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Spesen

Kosten, die dem Kooperationspartner im Zusammenhang mit sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten entstehen, insbesondere Fahrtkosten, Veranstaltungspauschalen, Unterkunft, Verpflegung, Fremdleistungen, Telefon, Porto, steuerliche Abgaben, Krankenversicherung, Versicherungen usw. tragen Kooperationspartner selbst.

5. Nutzung des Vertragsgegenstandes

Kooperationspartner können ihre Tätigkeit für die Dauer der Vereinbarung zeitlich unbegrenzt ausüben.

Kooperationspartner erklären sich damit einverstanden, dass die in der Vereinbarung anzugebenden persönlichen Daten, von ‚vitalvita’ im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung für interne sowie werbliche Zwecke und innerhalb des Partnernetzwerkes genutzt und kommuniziert werden dürfen. Kooperationspartner erstellen und stellen ‚vitalvita’ hierfür zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Profil zur Verfügung, inklusive Foto.

Kooperationspartner verpflichten sich zur Gewährleistung der für die Nutzung sämtlicher Leistungen geltenden AGB sowie der Grundsatz-Erklärung:

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten der ‚vitalvita’ erfolgt freiwillig, jeder ist für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des jeweiligen Angebots selbst verantwortlich und akzeptiert dies sowie die Konditionen mit seiner Unterschrift. Insbesondere gilt die Wahrung der Anonymität von Kunden auf Wunsch sowie die Datenschutzerklärung in der jeweilig aktuellen Fassung.

6. Vertragsgebiet

Kooperationspartner können ihre Tätigkeit für die Dauer der Vereinbarung räumlich unbegrenzt ausüben. Die Durchführung der Programme ist in deutscher Sprache und den integrierten Übersetzungen gewährleistet. Beabsichtigen Kooperationspartner außerhalb Deutschlands geschäftlich tätig zu sein, sind Kooperationspartner dafür verantwortlich, sich mit den geltenden Richtlinien und Gesetzen, insbesondere Steuern oder Zölle des jeweiligen Landes vertraut zu machen und diese zu beachten und erfüllen, sowie gegebenenfalls eine professionelle Übersetzung in die jeweilige Sprache zu gewährleisten.

Kooperationspartner verpflichten sich, bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit in den Ländern, in denen sie aktiv sind oder werden, nicht gegen Gesetze oder ethische Grundsätze zu verstoßen und nichts zu tun, was sich negativ auf das Ansehen oder den Ruf von ‚vitalvita’, deren Vertreter, Mitarbeiter oder gegenwärtige und künftige Vertragspartner und Kunden auswirken könnte und deren Dienstleistungsangebote. Bei Verstoß gegen die Grundsätze haften Kooperationspartner für hieraus entstandene Schäden.

Kooperationspartner stellen ‚vitalvita’ von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

7. Leistungsstörungen

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und außerhalb des Verantwortungsbereichs von ‚vitalvita’ liegenden Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen bzw. Umstände, die die Wirtschaftlichkeit nicht gewährleisten, hat ‚vitalvita’ auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 

Eine erhebliche Behinderung berechtigen ‚vitalvita’, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Zeit, hinauszuschieben.

Wird die Erbringung der Leistung ohne Verschulden von ‚vitalvita’ insgesamt unmöglich, haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung oder sonstige Leistungen.

Kann die Erbringung einer Leistung durch ‚vitalvita’ wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen nicht eingehalten werden, ist ‚vitalvita’ unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen, gegebenenfalls auch abzusagen, ganz oder teilweise Ihnen oder Dritten zu überlassen.

Können Kooperationspartner eine vereinbarte Leistung auch im Falle höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von Kooperationspartnern zu vertretenden Umständen nicht Erbringen und wird keine Sondervereinbarung getroffen, so entfällt ihr Vergütungsanspruch. Kooperationspartner können in diesem Fall auch keine sonstigen Ansprüche geltend machen.

8. Zahlungsverzug von Kunden

Bei Zahlungsverzug von Kunden ist ‚vitalvita’ berechtigt, die Leistungen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten sofort einzustellen. Ansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

9. Sicherung der Leistungen

Kooperationspartner erkennen das Urheberrecht der ‚vitalvita’ Inh. Ariane Nickel an den von ihr erstellten oder erworbenen  Werken (Trainingsunterlagen, Namen, Tests, Interviews, Analysen, Auswertungen, Software-Tools, Logos,  Werbemitteln, Internetauftritte, Präsentationen, Arbeitsblätter usw.) sowie den integrierten Leistungen von Vertragspartnern der ‚vitalvita’ bzw. Vereinbarungen mit sonstigen Dritten uneingeschränkt an.

Alle externen Verwertungsrechte des vertragsgegenständlichen Know-hows, der Ideen, Konzepte und Teilkonzepte, die im Zuge der Zusammenarbeit entstehen oder in diese eingebracht werden, verbleiben bei ‚vitalvita’. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch ‚vitalvita’. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern oder anderen elektronischen Medien ist nicht gestattet. ‚vitalvita’ trifft die Auswahl von Vertragspartnern insbesondere für Akquisition/Vertrieb, Co-Moderation, Kooperation, sowie die Wahl von Medien, technischen Anlagen, Räumlichkeiten, Terminen sowie Beratern bzw. sonstiger Dritter.

Kooperationspartner sind verpflichtet, ordnungsgemäße Geschäftsunterlagen zu führen. Kooperationspartner sind überdies verpflichtet, Nachweise über erbrachte Leistungen zu dokumentieren und ggfls. zu erbringen. Auf Anfrage durch Vertreter der ‚vitalvita’ haben Kooperationspartner Einsicht in die zuvor genannten Unterlagen zu gewähren. Des Weiteren erklären Kooperationspartner sich bereit, ‚vitalvita’ umgehend über eventuelle Änderungen ihrer persönlichen Angaben zu informieren oder mitzuteilen, wenn sich bei ihnen die Voraussetzungen für diese Vereinbarung bzw. die Umsetzung dieser Vereinbarung ändern.

10. Vertraulichkeit

Kooperationspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit bekannt werden und/oder geworden sind. Diese gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Unterzeichnung einer Vereinbarung kommt für sämtliche in der Anbahnung der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Inhalte und Vorgänge. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auf ihre sämtlichen Mitarbeiter oder Vertragspartner und gilt über die Laufzeit der Zusammenarbeit hinaus. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht durch ‚vitalvita’ selbst bekannt wird.

Soweit Kooperationspartner im Rahmen der Kundengewinnung, der Anbahnung einer Zusammenarbeit oder zur Erbringung der angebotenen Leistungen Kontakt zu oder Kenntnis über Partner, Kunden und Interessenten von ‚vitalvita’ erhalten, werden Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit mit diesen keine selbständigen Vereinbarungen schließen und nicht für diese auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von Wettbewerbern von ‚vitalvita’ tätig werden, es sei denn, dem Kooperationspartner liegt die  schriftliche Zustimmung der ‚vitalvita’ vor. Kooperationspartner sind ausdrücklich nicht befugt, Vereinbarungen zu beschließen, die die Vereinbarung mit ‚vitalvita’ behindert, gefährdet, verletzt oder beeinträchtigt und versichern, keine solchen Vereinbarungen getroffen zu haben.

11. Haftung

‚vitalvita’ haftet lediglich für Rechtsmängel des Vertragsgegenstandes, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind und die ‚vitalvita’ kennt oder die infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind, soweit hierdurch die Verwertung der Nutzungsrechte ganz oder teilweise entzogen oder erschwert werden. ‚vitalvita’ haftet nicht für nicht von ihr zu vertretende Mängel oder etwaige Einschränkungen der technischen Ausführbarkeit und Brauchbarkeit der Vertragsleistungen. Jede Haftung der ‚vitalvita’ ist maximal auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.

Kooperationspartner haften für alle Folgen und Nachteile, die ‚vitalvita’ und/ oder Dritten durch vertragswidriges Verhalten, die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistung von ‚vitalvita’ oder dadurch entstehen, dass Kooperationspartner Ihren Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommen.

Kooperationspartner sind ausdrücklich nicht berechtigt mit Wirkung gegen ‚vitalvita’ Garantien gegenüber Kunden abzugeben oder Gewährleistungspflichten zu begründen.

12. Außerordentliche Kündigung

Verstoßen Kooperationspartner gegen Bestimmungen dieser Richtlinien und/oder gegen gesondert getroffene Vereinbarungen, so ist ‚vitalvita’ berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und entstandene Aufwendungen vollständig per sofort einzufordern.

13. Presseklausel

Presse- und Medienverlautbarungen können Kooperationspartner nur geben mit Kenntnis und schriftlicher Zustimmung der ‚vitalvita’. Es ist Ihnen nicht gestattet, ohne vorherige Freigabe Interviews zu geben bzw. Inhalte oder Werbeaktivitäten in Medien zu veröffentlichen.

14. Sekten-Kontrollklausel

Beide Parteien bestätigen, dass sie kein Mitglied der IAS (International Association of Scientologists) oder anderer entsprechender Sekten und Organisationen war und ist und nicht für selbige sowie ähnliche Institutionen bzw. Vereinigungen tätig sind oder Mitglieder werben.

15. Allgemeines/Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Richtlinien gelten mit Aushändigung bzw. der sonstigen Möglichkeit zur Kenntnisnahme und sind auf der Webpräsenz vitalvitas ersichtlich. Eigene Bedingungen gelten nur nach schriftlicher Zustimmung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Fehlerhafte oder fehlende Bestimmungen sind zu ersetzen bzw. ergänzen sobald Kenntnis darüber besteht.

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